Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag

Sobald mit der Durchführung der Baumaßnahme begonnen worden ist, können angemessene Vorausleistungen auf den o.g. Beitrag, höchstens jedoch bis zur Höhe des voraussichtlichen Betrages, erhoben werden. Die Vorausleistungen werden dann bei späterer Veranlagung mit den tatsächlich entstehenden Beiträgen verrechnet.

Kontakt

Frau Riese

Telefon: 02843/171-426
E-Mail: ina.riese@rheinberg.de

Herr Derks

Telefon: 02843 / 171-459
E-Mail: johny.derks@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg