Rheinberg, natürlich niederrheinisch

BEBAUUNGSPLAN NR. 14, 1. ÄNDERUNG UND 1. ERGÄNZUNG – REICHEL-GELÄNDE UND 68. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER STADT RHEINBERG IM BEREICH DES EHEMALIGEN REICHEL-GELÄNDES IN RHEINBERG-ANNABERG ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGESETZBUCH (BAUGB)

Rheinberg, 24.07.2023. In Rheinberg-Annaberg ist vorgesehen, das bisherige Messegelände zu einem „Unternehmerpark“ für Gewerbebetriebe unterschiedlichster Branchen zu entwickeln sowie Grundstücke zum Erwerb für lokales Kleingewerbe zur Verfügung zu stellen. Auf ca. der Hälfte der Gesamtfläche sollen darüber hinaus dem bereits in einem Teil der Messehallen ansässigen Online-Händler für Gartenmöbel entsprechende Betriebsflächen bereitgestellt werden.

 

Für die Realisierung der Planung wird derzeit der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg und der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 14 – Reichel-Gelände – in Rheinberg-Annaberg geändert bzw. ergänzt.

 

Die Entwürfe zu den Änderungen der Bauleitpläne können im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit von Montag, 31.07.2023 bis einschließlich Freitag, 01.09.2023 im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 245, sowie im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 02843 171-283 eingesehen werden:

 

montags–freitags                                von   8.30-12.00 Uhr,

montags–mittwochs                           von 13.00-16.00 Uhr und

donnerstags                                       von 13.00-17.00 Uhr

 

Die Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. auf der städtischen Homepage aufgerufen werden:

 

www.bauleitplanung.nrw.de

 

www.rheinberg.de/beteiligung-der-oeffentlichkeit

 

Während der Auslegungsfrist können zu den Entwürfen der Bauleitpläne Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Bild Änderung Bebauungsplan Nr. 14

Foto: Pixabay